17 Oktober 2024 Pressemitteilungen

GvW vor dem EuGH zum Software-Urheberrecht erfolgreich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) sein Urteil zum Umfang des urheberrechtlichen Softwareschutzes veröffentlicht (Rechtssache C-159/23 – Sony Computer Entertainment Europe). Der EuGH hat entschieden, dass der Hersteller eines Computerprogramms einem Dritten nicht den Vertrieb einer Software untersagen kann, die nur den Inhalt von vorübergehend im Arbeitsspeicher eines Computers angelegten Variablen verändert.

In der Sache vertritt GvW die Datel Group, eine englische Unternehmensgruppe, die Ergänzungssoftware und -produkte für Spielkonsolen entwickelt und vertreibt. Sie wurde von einem Spielkonsolenhersteller wegen einer Verletzung von Urheberrechten an Spielesoftware in Anspruch genommen. Die Ergänzungssoftware veränderte während des parallelen Ablaufs der Spielesoftware nur einzelne von dieser im Arbeitsspeicher der Spielkonsole abgelegte Zahlenwerte und nicht deren Quellcode. Dadurch wurde der Spielablauf modifiziert.

Das Urteil betrifft eine grundsätzliche Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter Formen der Interoperabilität und der Modifikation von Software. Ungeachtet dessen bleiben der umfassende Schutz von (Spiele-)Software und deren schutzfähigen Bestandteilen, beispielsweise nach anderen urheberrechtlichen Bestimmungen oder dem Wettbewerbsrecht, weiterhin uneingeschränkt erhalten. Damit bleibt auch die Wertschöpfung und Innovation der Softwarehersteller und Games-Publisher geschützt. Der EuGH hat insbesondere den Unterschied zwischen Modifikationen, die lediglich temporäre Werte im Arbeitsspeicher betreffen, und solchen, die in den Quellcode eingreifen, klar herausgearbeitet. Dies bedeutet, dass substanzielle Eingriffe in den Quell- und Objektcode von Software weiterhin einen umfassenden Schutz genießen.

Das Urteil schafft somit nicht nur Rechtssicherheit im Zusammenspiel von verschiedenen Softwareanwendungen, sondern bestätigt auch die Bedeutung des urheberrechtlichen Schutzes von Spielesoftware als zentralen Innovationsmotor der Games-Industrie.

GvW hat Datel Group vertreten durch Dr. Christian Triebe und Dr. Walter Scheuerl (beide IP, Hamburg).

Bleiben Sie informiert

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.