Infrastruktur und Öffentlicher Sektor

Der öffentliche Sektor ist Garant von Daseinsvorsorge und lebenswichtiger Infrastruktur. Er ist zugleich Motor der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Aktuell muss der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben werden, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen und dem Klimawandel entgegenzutreten. Aber auch die Bereiche Mobilität und Digitalisierung sind einem grundlegenden Wandel unterworfen.

Im Zuge der Energiewende ist die öffentliche Hand gefordert, komplexe Infrastrukturprojekte in kurzer Zeit zu realisieren. Für eine erfolgreiche Begleitung dieser Transformationsvorhaben unterstützen wir mit umfassender öffentlich-rechtlicher Expertise sowie einer ganzheitlichen Beratung über die relevanten Rechtsdisziplinen hinweg.

Im Verkehrssektor berät unsere Kanzlei verkehrsträgerübergreifend. Bei großen Verkehrsinfrastrukturprojekten beraten wir zum Umwelt- und Planungsrecht, zum Beihilfe- und Haushaltsrecht, zum Vergaberecht, zum privaten Baurecht sowie zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Im Bereich des Verkehrsträgers Straße verfügen wir über umfassende Expertise in der Beratung zu regulatorischen Themen und speziell zur Refinanzierung von Betreibermodellen (A- und F-Modelle). Im Bereich Schiene (ÖPNV/SPNV) beraten wir vor allem in regulierungs- und vergaberechtlicher Hinsicht.

Die Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft stellt den öffentlichen Sektor ebenfalls vor Herausforderungen. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Wir begleiten Verwaltungsdigitalisierungsprojekte erfolgreich und lösungsorientiert mit unseren gebündelten Kompetenzen in IT- und Datenschutzrecht, Verwaltungs- und Vergaberecht.

Darüber hinaus beraten wir Bundes- und Landesministerien regelmäßig auch projektunabhängig bei Änderung von Regulierungsvorgaben und unterstützen bei Erstellung neuer Rechtsrahmen, indem wir an der Erstellung von Gesetzentwürfen mitwirken oder Gesetzesvorhaben verfassungs- und europarechtlich prüfen. Nicht zuletzt auch aus dieser Begleitung von Gesetzesvorhaben sind wir mit den regulatorischen Anforderungen des öffentlichen Sektors bestens vertraut.

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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Bau- und Infrastrukturprojekte
  • Begleitung in Planfeststellungsverfahren
  • Beratung in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren
  • Begleitung von Projektentwicklungen im Energiesektor
  • Beratung in immissionsschutzrechtlichen Verfahren
  • Immobilien- und Baurechtliche Beratung
  • Vergabe- und beihilferechtliche Compliance
  • Digitalisierung / E-Government
  • IT-Recht (insb. EVB-IT)
  • Datenschutzkonforme Ausgestaltung
  • Onlinezugangsgesetz
  • Registermodernisierungsgesetz
  • Beratung zu verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragen
  • Strukturierung des Beschaffungsprozesses / Durchführung Vergabeverfahren
  • Public Private Partnership (PPP)
  • Entwicklung und Begutachtung von Organisations-und Finanzierungsmodellen
  • Begleitung von Vergabeverfahren
  • Vertragsrechtliche Beratung unter Berücksichtigung der Finanzierungsstruktur
  • Steuerrechtliche Begleitung
  • Wirtschafts-, gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung
  • Umsetzung des Projekts in allen Lebenszyklen
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