10 September 2024 Pressemitteilungen

Bargeldloses Bezahlsystem für Geflüchtete: GvW begleitet Fin-Tech PL Gutscheinsysteme givve® im Vergabeverfahren

14 Bundesländer haben gemeinsam ein bargeldloses Bezahlsystem für Geflüchtete europaweit ausgeschrieben. Auf dem Vergabeverfahren lastet nach Medienberichten ein hoher politischer Druck. Es wurde nach Darstellung in den Medien die Erwartung kommuniziert, unverzüglich den Zuschlag zu erteilen.

Bei dem Vergabeverfahren handelt es sich um eine sehr komplexe Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte insbesondere für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die abrufberechtigten Stellen. Die Bezahlkarte ist eine Prepaid-Karte, die speziell für die Nutzung durch Geflüchtete und Leistungsberechtigte entwickelt wurde. Sie ermöglicht ihnen einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Sozialleistungen. Durch die Verwendung von Bezahlkarten wird eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, während gleichzeitig die Effizienz und Transparenz in der Abwicklung von Unterstützungsleistungen gesteigert werden.

Das Fin-Tech PL Gutscheinsysteme givve® wird in Ausschreibungen von GvW beraten und vertreten. Neben drei weiteren Unternehmen rügte PL Gutscheinsysteme bereits während des Vergabeverfahrens Verfahrensfehler in der Ausschreibung und leitete ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Karlsruhe ein. Das OLG Karlsruhe entscheidet im Rahmen des Sofortigen Beschwerdeverfahrens, ob ein Zuschlag erteilt werden darf oder ob die Ausschreibung zurück zu versetzen oder aufzuheben ist. In einem separaten Rechtszug wird ggf. noch zu überprüfen sein, ob die Ausschreibung auch kartellrechtlich relevant ist.

GvW begleitet PL Gutscheinsysteme durch ein standortübergreifendes Team unter der Federführung von Dr. Bettina Meyer-Hofmann bestehend aus Greta Sürmann (beide Vergaberecht), Dr. Patrick Wolff (Bankrecht) und Sven-Erik Holm (IT-Recht) sowie Christian Kusulis (Kartellrecht).

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