Steuerrecht in Hamburg: GvW verstärkt sich mit Partner Dr. Arne Schmidt
GvW Graf von Westphalen baut ihre steuerrechtliche Praxis weiter aus: Zum 1. Januar 2023 ist Dr. Arne Schmidt von Flick Gocke Schaumburg als Partner in das Hamburger Büro von GvW gewechselt.
Dr. Arne Schmidt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. Der gebürtige Hamburger berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen des Unternehmenssteuerrechts. Neben seiner Spezialisierung auf Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie auf die Begleitung von Betriebsprüfungen und Durchführung von streitigen Verfahren hat sich Herr Dr. Schmidt zudem einen Namen im Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht gemacht – auch als Gründungsmitglied des gleichnamigen Hamburger Kreises.
Christof Kleinmann und Dr. Robert Theissen, beide Managing Partner der Kanzlei: „Auch im Hinblick auf unser Wachstum als Kanzlei in vielen steuernahen Themen haben wir gemeinsam mit unserem Frankfurter Partner Dr. Frank Tschesche den Markt intensiv beobachtet und freuen uns, dass wir mit Herrn Dr. Schmidt einen ausgewiesenen Fachmann und sympathischen Kollegen von GvW überzeugen konnten.“
Aktuell ist das klassische Steuerrecht von GvW bei dem Frankfurter Team um Dr. Frank Tschesche angesiedelt. Das Team zählt sowohl im Konzernsteuerrecht als auch bei Transaktionssteuern, in den Bereichen steuerliche Vertragsgestaltung und Strukturierungsberatung zu den „renommierten Adressen“. Das Hamburger Büro der Kanzlei ist bekannt für die „marktführende“ steuerrechtliche Beratung in den Bereichen Zoll und Verbrauchsteuern (vgl. zu beiden Zitaten JUVE Handbuch für Steuerrecht 2022).
„Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung und die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen bei GvW,“ erklärt Dr. Arne Schmidt. „Die Beratungspraxis von GvW erstreckt sich nicht nur über die gesamte Bandbreite des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts, sondern ist auch von einer sehr tiefen Expertise geprägt. Das sind hervorragende Voraussetzungen, um meine Erfahrungen einzubringen, unseren Mandanten eine umfassende, spezialisierte rechtliche und steuerrechtliche Beratung anbieten zu können und die steuerrechtliche Praxis von GvW auch aus Hamburg heraus weiter auszubauen.“
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.