„Offiziell“ bedeutet nicht zwangsläufig „amtlich“ – GEERS Hörakustik mit GvW Graf von Westphalen erfolgreich
Die GEERS Hörakustik GmbH & Co. KG; (inzwischen unter SONOVA Retail Deutschland GmbH firmierend) hat erfolgreich einen UWG-Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. abgewehrt: Mit Urteil vom 2.3.2018 (16 HKO 33/17) ist das Landgericht Kiel der Argumentation des Hörgeräte-Herstellers gefolgt und hat die Postaussendung als wettbewerbsrechtlich zulässig eingestuft.
Die Verbraucherzentrale hatte GEERS abgemahnt, da das Unternehmen auf seiner Werbepost Formulierungen wie „Offizielle Benachrichtigungs-Unterlagen“ verwendete. Zu Unrecht, wie jetzt das LG Kiel urteilte. Die Postaussendung sei weder irreführend noch verschleiere sie ihren werbenden Charakter.
Der kommerzielle Charakter der Aussendung sei im konkreten Fall für einen durchschnittlichen Leser klar und eindeutig erkennbar gewesen. GEERS wurde im Sichtfenster des Umschlages eindeutig als Absender bezeichnet, befanden die Richter. Eine Formulierung wie „offiziell“ auf dem Umschlag könne insofern bei einem durchschnittlichen Verbraucher nicht die Vorstellung erwecken, dass es sich hierbei um ein „amtliches“ Schreiben handelt. Gegen diese Beurteilung hat die Verbraucherzentrale keine Berufung eingelegt.
GvW hat GEERS durch den Düsseldorfer Partner Dr. Joachim Mulch und Dr. Christian Triebe (Hamburg, beide IP) beraten. Herr Dr. Mulch begleitet das Unternehmen seit Jahren u.a. bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und hat für den Hörgeräte-Hersteller bereits einige Grundsatzurteile erstritten (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.