Nachtflugverkehr am Flughafen Hannover-Langenhagen: GvW erhält Zuschlag für das erste Gutachten
Wie sind die Lärmimmissionen entlang der nächtlichen Flugrouten in der Region Hannover zu beurteilen? Mit dieser vom Niedersächsischen Landtag gestellten Frage beschäftigt sich jetzt die Kanzlei GvW Graf von Westphalen in einem Gutachten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW). GvW hat den Zuschlag für dieses interdisziplinäre Gutachten zusammen mit der ACCON GmbH und dem Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrum der Charité-Universitätsmedizin Berlin erhalten.
Als Grundlage der lärmmedizinischen und rechtlichen Bewertung erfolgt eine Berechnung der 2030 erwarteten Fluglärmimmissionen. Berechnet werden lärmmedizinisch relevante Kriterien (Dauerschallpegel und Einzelschallereignisse). Die Relevanz orientiert sich insbesondere an dem lärmmedizinischen Schutzgut „gesunder Schlaf“. Für die lärmmedizinische Bewertung werden auch die Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie für den Flughafen Hannover-Langenhagen berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden mit den langjährigen Messdaten der bestehenden Fluglärmmessanlage sowie Einzelmessungen abgeglichen. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der durch den nächtlichen Flugbetrieb am Verkehrsflughafen Hannover verursachten Lärmbelastung in der Region Hannover zu erstellen und zu bewerten. Der Verkehrsflughafen Hannover kann derzeit 24 Stunden betrieben werden.
Prof. Dr. Ulrich Hösch, GvW-Partner aus München und Experte im Luftverkehrsrecht, ist mit der rechtlichen Beurteilung der Lärmimmissionen beauftragt.
Entsprechend dem Beschluss des Niedersächsischen Landtags werden nach Erstellung dieses Gutachtens die betriebs- und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte des Nachtflugs eigenständig untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Gutachten soll ein Dialog zwischen den Flughafenstakeholdern erfolgen.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.