Kanzlei GvW Graf von Westphalen vergrößert ihre Steuerrechtspraxis
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schneider hat sich dem Frankfurter Büro der Kanzlei GvW Graf von Westphalen angeschlossen. Der 38-jährige Steuerrechtler kommt mit sieben Jahren Berufserfahrung und verstärkt das Steuerrechtsteam des Frankfurter Partners Dr. Frank Tschesche.
GvW setzt damit aufgrund der sehr positiven Entwicklung den Ausbau seiner Steuerrechtspraxis fort. Erst im vergangenen Jahr konnte die Kanzlei den „transaktionserfahrenen Steuerrechtler“ (JUVE Handbuch) Dr. Tschesche als Steuerexperten zum Ausbau der Steuerrechtspraxis hinzugewinnen. Dr. Tschesche hat seither neben seinen eigenen Mandaten in zahlreichen standortübergreifenden überwiegend internationalen Transaktionen der Kanzlei – darunter die Interturbine- (mehr) und BURGER KING-Deals (mehr) – die steuerrechtliche Beratung und Strukturierung übernommen. Daneben ist der Rechtsanwalt und Steuerberater, der auch in New York als Anwalt zugelassen ist, ein wichtiger Bestandteil des Frankfurter Immobilienwirtschaftsteams, das im vergangenen Jahr auf jetzt neun Anwälte angewachsen ist und ebenfalls überwiegend Transaktionen mit internationalem Bezug bearbeitet.
Weitere Schwerpunkte der steuerlichen Beratungstätigkeit liegen in der steuerrechtlichen, vor allem auch internationalen Gestaltungsberatung, der Nachfolgeplanung sowie in der Begleitung von Betriebsprüfungen und im Steuerstreitverfahren im nationalen und internationalen Kontext. In diesen Bereichen hat der Steuerbereich bereits viele originär steuerrechtliche Mandate betreut, u.a. Tower Group, Heinrich Bauer Verlag, Brack Capital, Immeo Wohnen GmbH, Cash Guard AB.
Mit Dr. Schneider kann die steuerrechtliche Beratung, insbesondere in der Nachfolgeplanung, noch stärker ausgebaut werden. Dr. Schneider hat im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit bei zahlreichen Mandanten die Nachfolgeplanung steuerlich begleitet. Gleichzeitig war er zu diesem Thema als Referent für den Dr. Otto Schmidt Verlag tätig.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.