Holzstreit mit Klausner: Land Nordrhein-Westfalen obsiegt mit GvW Graf von Westphalen vor OLG Hamm
Die Klausner Gruppe kann vom Land Nordrhein-Westfalen weder Schadensersatz in Höhe von 56 Mio. Euro noch die Lieferung von ca. 2,5 Mio. Festmeter Fichtenstammholz verlangen (Gesamtstreitwert: ca. 100 Mio.). Auch mit den weiteren hilfsweise geltend gemachten Ansprüchen hatte Klausner keinen Erfolg. Das OLG Hamm (Az. 2 U 131/18) hat die Entscheidung des LG Münster (Az. 11 O 334/2012), in der die Klage des österreichischen Konzerns abgewiesen worden war, bestätigt. Ebenso wie die erste Instanz hat auch das OLG Hamm festgestellt, dass der mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossene Vertrag, auf den die Klausner-Gruppe ihre Ansprüche stützt, wegen eines Beihilfenrechtsverstoßes nichtig ist. Der Klausner-Gruppe stehen daher keine Ansprüche gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu.
In dem Vertrag hatte sich das Land Nordrhein-Westfalen Anfang 2007 verpflichtet, der Klausner Gruppe bis Ende 2014 jährlich eine bestimmte Menge Fichtenstammholz zu liefern bzw. zu vermitteln. Mitte 2009 war zwischen den Parteien streitig geworden, ob der Vertrag wirksam außerordentlich beendet wurde. Das LG Münster und das OLG Hamm stellten insoweit zunächst in einem vorangegangenen Prozess, in dem GvW Graf von Westphalen noch nicht tätig war, rechtskräftig fest, dass der Vertrag noch wirksam sei.
Daraufhin klagte die Klausner-Gruppe Ende Dezember 2012 vor dem LG Münster auf Schadensersatz und die Lieferung von Fichtenstammholz. Für diesen Folgeprozess wurde GvW mandatiert und hat hier die Beihilfenrechtswidrigkeit des Vertrages erstmals geltend gemacht. Der Argumentation von GvW zur Nichtigkeit des Vertrages aufgrund eines Beihilfeverstoßes folgend, legte das LG Münster zunächst dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vor, welche Auswirkungen eine EU-widrige Beihilfe auf die Rechtskraft einer nationalen Entscheidung hat (mehr). Im Vorabentscheidungsverfahren, in dem das Land ebenfalls von GvW vertreten wurde, urteilte der EuGH, dass das europäische Recht im vorliegenden Fall verlangt, die Rechtskraft des ersten Urteils aus dem Jahr 2012 nicht durchgreifen zu lassen (mehr). Dementsprechend wurde der Vertrag vom LG Münster aufgrund des festgestellten Beihilfeverstoßes für nichtig erklärt.
Das OLG Hamm hat dieses Urteil bestätigt. Es hat ebenfalls den Vertrag als unerlaubte staatliche Beihilfe beurteilt, da – wie bereits vom LG Münster zutreffend erkannt – die Vereinbarung die Klausner-Gruppe in rechtswidriger Weise begünstigt. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht zugelassen. Die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens hat die Klausner-Gruppe zu tragen.
GvW Graf von Westphalen hat das Land beraten und vertreten durch ein standortübergreifendes Team, bestehend aus Dr. Frank Süß (Federführung/Prozessführung, Frankfurt), Dr. Gerd Schwendinger, LL.M. (Beihilfenrecht, Hamburg/Brüssel), Dr. Bettina Meyer-Hofmann (Vergaberecht, Düsseldorf), Christian Kusulis (Wettbewerbs- und Kartellrecht, Frankfurt), Stephen-Oliver Nündel (Prozessführung, Frankfurt), Katharina Teitscheid (Prozessführung, Frankfurt), Renata Rehle, LL.M. (Beihilfenrecht, Hamburg), Dr. Ronald Steiling, Saskia Soravia und Corinna Lindau (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.