GvW verhilft GEERS zu einem erneuten Sieg vor dem OLG Düsseldorf
Das OLG Düsseldorf hat eine Grundsatzentscheidung zur Preisauszeichnungspflicht von Hörgeräten in Schaufenstern getroffen. Die Pflicht, Waren im Schaufenster mit einem Preis auszuzeichnen, gilt nur für solche Waren, bei denen der Verbraucher die Kaufentscheidung anhand der Schaufensterauslage treffen kann. Hörgeräte zählen aber nicht zu den Produkten, für die sich ein Kunde allein anhand der Schaufensterauslage entscheidet, hat jetzt das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 29. Januar 2015 in einem Rechtsstreit zwischen der GEERS Hörakustik AG & Co. KG und der Wettbewerbszentrale entschieden (I-2 U 29/14). In diesem Rahmen hat das OLG als – soweit ersichtlich – erstes deutsches Gericht entschieden, dass die Vorschrift des § 4 Abs. 1 PAngV keine Anwendung mehr findet, weil sie gegen europäisches Recht verstößt. Danach waren Waren im Schaufenster grundsätzlich mit einem Preis auszuzeichnen.
Das Gericht folgte damit vollumfänglich der Argumentation von GvW Graf von Westphalen, dass Hörgeräte gerade „nicht von der Stange“ gekauft werden. In Ihren Entscheidungsgründen machten die Richter deutlich, dass der Kauf eines Hörgeräts nicht mit dem Kauf einer Brille vergleichbar sei. Bei einer Brille sei die Optik ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf. Bei einem Hörgerät komme es wesentlich auf die Eignung des Geräts zur Beseitigung bzw. Minderung von Hörschäden an.
Das OLG Düsseldorf hat die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Wettbewerbszentrale hat allerdings zwischenzeitlich Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Erneut hat GvW diese Entscheidung für GEERS Hörakustik durch den Düsseldorfer GvW-Partner Dr. Joachim Mulch erfolgreich erstritten. Erst vor einigen Monaten hatte GEERS einen Erfolg gegen die Wettbewerbszentrale im Verfahren um die Werbeanzeige „2 Hörgeräte zum Preis von 1“ erzielt (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.