GvW Graf von Westphalen mit 15 Anwälten bei The Legal 500 empfohlen
Die Marktwahrnehmung von GvW Graf von Westphalen ist durchweg positiv: Nach zahlreichen Empfehlungen bei JUVE ist die Kanzlei nun in der Reihe The Legal 500 im Baurecht, Immobilienrecht, Umwelt- und Planungsrecht, Vergaberecht, PPP sowie in den Bereichen M&A (nationale mittelgroße Deals), Informationstechnologie und Energie gelistet. Im Handbuch The Legal 500 Deutschland 2014 werden zudem 15 Anwälte der Sozietät empfohlen.
„Neben der Schnittstelle zum Baurecht, die sich in zahlreichen Projektentwicklungen zeigt, überzeugt die ,sehr gut vernetzte` Praxis durch die Beratung bei Transaktionen im Hotel-, Gewerbe-, Retail- und Wohnbereich“, schreibt das unabhängige Handbuch über die Immobilienrechtspraxis von GvW. Daneben lobt die Redaktion „ ein namhaftes Mandantenportfolio“ und die „dauerhafte Beratung von Projektgesellschaften“ im Baurecht.
Erfreulich ist auch das Urteil über die öffentlich-rechtliche Praxis, die im Handbuch in den Disziplinen Umwelt- und Planungsrecht, Vergaberecht und PPP empfohlen wird. Konkret heißt es dort: Die Kanzlei hat eine „starke öffentlich-rechtliche Praxis“. In der Bau-, Fachplanungs- und Umweltrechtspraxis sind „Geschäftssinn und Branchenkenntnis hervorragend“.
Eine „positive Entwicklung“ wird dem M&A-Team bescheinigt, das sich durch „qualitativ gute Beratung sowie das gute Preis-Leistungs-Verhältnis“ auszeichne. Zahlreiche Transaktionen im Energiesektor (State Grid; SOLEA) haben mit dazu beigetragen, dass die Kanzlei auch mit drei Partnern für den Energiesektor empfohlen wird.
GvW ist zudem im Bereich Informationstechnologie gelistet, der zum 1. Januar 2014 noch durch den anerkannten IT-Partner Stephan Menzemer signifikant verstärkt wird. Mandanten schätzen die “gewiefte IT-Praxis“ und „kompetente und präzise Beratung“ der Kanzlei, die in den „Kernbereichen Informationstechnologie und Datenschutz weiter wächst“.
Die Redaktion der Reihe The Legal 500 befragt weltweit mehr als 250.000 Unternehmensjuristen, um Kanzleien und Einzelpersonen basierend auf deren Leistung zu empfehlen.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.