Fehmarnbeltquerung: Straßenanbindung kann gebaut werden
Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bereits im Februar des vergangenen Jahres drei Klagen gegen den geplanten Ausbau der B 207 abgewiesen hatte, konnte GvW Graf von Westphalen für das Land Schleswig-Holstein jüngst weitere Prozesserfolge erzielen. Zwei Klagen anerkannter Umweltverbände sowie die Klage eines Fährbetreibers wurden durch Klagrücknahmen beendet. Damit steht der Realisierung des Ausbauvorhabens rechtlich nichts mehr entgegen.
Die B 207 stellt die einzige Straßenverbindung zur Insel Fehmarn dar und soll von gegenwärtig zwei auf vier Streifen ausgebaut werden. Da dieses Vorhaben von einigen Beteiligten als Teilprojekt der Festen Fehmarnbeltquerung angesehen wird, wurde die Straßenanbindung von insgesamt 12 Klägerinnen und Klägern (darunter Gemeinden und Umweltverbände) beklagt. Mit den jetzigen Klagrücknahmen konnten sämtliche Klageverfahren zugunsten des Landes Schleswig-Holstein abgeschlossen werden.
GvW Graf von Westphalen hat die Schleswig-Holsteinische Planfeststellungbehörde seit 2015 in allen 12 Klageverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht vertreten. Unter der Führung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling bestand das Team aus den Rechtsanwältinnen Corinna Lindau, Saskia Soravia sowie Dr. Stefanie Raissa Ramsauer.
Im November letzten Jahres hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht die anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.