Dynamische Entwicklung mündet in Neuaufnahme von GvW in vier JUVE-Handbuchkapitel
Bereits die Nominierung von GvW als JUVE-Kanzlei des Jahres hat die dynamische Entwicklung von GvW Graf von Westphalen bestätigt. „Beim Zugang eines 15-köpfigen Teams hat die Kanzlei exzellentes Timing gezeigt. GvW kombiniert seitdem vorhandene und neue Kompetenzen und gewinnt so neue Mandate im Kontext von Energietransformation und Digitalisierung“, lautet die Laudatio zu GvW anlässlich der Verleihung der diesjährigen JUVE-Awards in der Alten Oper in Frankfurt. „Strategisch passend ist auch der interne Fokus auf Personalentwicklungs- und ESG-Themen“, heißt es weiter.
Auch in der Anzahl der GvW-Empfehlungen im diesjährigen JUVE-Handbuch zeigt sich die Dynamik: Erstmalig ist die Kanzlei mit vier Neuaufnahmen in insgesamt 29 Bestenlisten vertreten – als Top 50-Kanzlei, in fünf regionalen Standortkapiteln und in 23 Fachbereichen. Neu dabei sind die Anwältinnen und Anwälte von GvW in diesem Jahr in den Bereichen Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht sowie Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Daneben überzeugen sie in etablierten „Leuchturmpraxen“ wie dem Außenwirtschafts-, dem Öffentlichen Recht oder dem Immobilien- und Baurecht und in der gesamten Breite des Wirtschaftsrechts. Im Energiewirtschaftsrecht konnte die Kanzlei dank ihres „tiefen regulatorischen Wissens“ sogar um zwei Kategorien nach oben klettern.
Empfehlungen gab es in diesen Fachbereichen: Arbeitsrecht; Beihilferecht; Energiewirtschaftsrecht; Gesellschaftsrecht; Immobilien- und Baurecht; Informationstechnologie; Lebensmittel; Markenrecht; M&A; Patentrecht; Planungs- und Umweltrecht; Presse- und Äußerungsrecht; Private Equity; Projektentwicklung und Anlagenbau; Restrukturierung und Sanierung; Steuern (JUVE Handbuch Steuern); Telekommunikation; Vergaberecht; Verkehr; Vertriebssysteme; Wettbewerbsrecht; Venture Capital; Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
GvW wird zudem weiterhin sehr für ihr „Markenzeichen“, die erfolgreiche Zusammenarbeit der einzelnen Teams und Standorte, geschätzt. Darin und in Sachen Kanzleikultur bleibe sie Wettbewerbern „einen Schritt voraus“. Gelobt wird die Kanzlei zudem für ihre „zukunftsgerichtete, interne Aufstellung“ u.a. beim Thema ESG.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.