16 Juli 2024 Blog

Qualifiziertes Verschulden des Subunternehmers

Es ist gesetzlich geregelt, dass das qualifizierte Verschulden des Subunternehmers auch den Hauptfrachtführer bindet, der entsprechend für dieses Verschulden seines Vertragspartners verantwortlich ist.

Allerdings hatte der BGH jetzt eine Konstellation zu entscheiden, in der das nicht zutraf: In dem Fall hatte nämlich der Hauptfrachtführer gegenüber seinem Subunternehmer schärfere Sorgfaltspflichten vereinbart als für ihn, den Hauptfrachtführer, im Verhältnis zu seinem Auftraggeber selbst galten. Der Auftraggeber machte jetzt geltend, dass durch diese Verletzung der quasi internen schärferen Sorgfaltspflichten auch ihm gegenüber ein qualifiziertes Verschulden gelten würde. Das hat der BGH verneint. Diese weitergehenden Pflichten könnte allenfalls der Hauptfrachtführer geltend machen, die aber insoweit nicht geschädigt ist.

Damit findet in diesen Fällen keine Haftung auf den vollen Wert statt.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!