21 August 2020 Blog

Prüfungs­pflicht­en des Ver­sen­ders im Strassen­verkehr  

In den letzten ein bis zwei Jahren hat sich gezeigt, dass zwar nicht die Anforderungen an die Versender rechtlich erhöht wurden, sehr wohl aber die Prüfungen intensiviert sind und damit die Verfahren wegen Verletzung entsprechender Vorschriften gegen Versender zu nehmen. Das trifft nicht nur die Ladungssicherung sondern zunehmend eben auch die Prüfung der entsprechenden Führerscheine, Arbeitserlaubnisse, Gefahrgutspapiere und sogar der Einhaltung der Kabotagevorschriften.

Das Problem hier ist einerseits die Einrichtung schon einer Organisationsform, bei der es sich insbesondere bei Massenverkehren zwingend nur um Stichproben handeln kann, gleichzeitig aber auch der entsprechenden Anweisungen an das Personal an der Rampe, was denn jetzt genau zu prüfen ist. Insbesondere die Abfolge von Verkehren im Rahmen einer Kabotage lässt sich ja wirksam nur durch Vorlage der jeweiligen Frachtbriefe der letzten Tage erkennen, eine genauso zeitraubende wie auch teilweise schwierige Vorgabe.

Trotzdem wird man schon aus Gründen der Entlastung der entsprechenden Geschäftsführung, deren letztliche Verantwortung es ja ist, jedenfalls Vorgaben zu einer entsprechenden Schulung treffen müssen, um den Aufsichtspflichten Genüge getan zu haben.

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