24 Juni 2024 Blog

Leichtfertigkeit

Das höchste Gericht Österreichs hat jetzt eine Entscheidung im Rahmen der CMR gefällt, nach der der unkontrollierte Einsatz von Subunternehmern über eine Frachtenbörse Leichtfertigkeit begründet. In dem betreffenden Fall hatten Betrüger aus der Frachtenbörse die Daten der Abholung einschließlich des Kennzeichens des betreffenden Fahrzeuges entnommen, waren entsprechend beim Verlader mit falschem Kennzeichen vorgefahren und hatten die Güter übernommen. Das österreichische Gericht hielt dies nicht nur nicht für ein unabwendbares Ereignis sondern im Gegenteil für eine Missachtung von Grundsätzen, „die eigentlich jedem hätten einrichten müssen“ und nahm entsprechend Leichtfertigkeit an.

Die Konsequenz wird es wohl sein, dass die Datenverarbeitung über die Frachtenbörsen sorgfältiger gestaltet werden müssen als bisher.

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