ESG-Compliance

Mit dem European Green Deal hat das Thema Nachhaltigkeit regulatorisch an Fahrt aufgenommen. In der vergangenen Legislaturperiode des europäischen Parlaments sind zahlreiche Verordnungen und Richtlinien erlassen worden, die mehrheitlich die Lieferkette betreffen. Eine Vielzahl an konkretisierenden Vorgaben durch die Europäische Kommission befinden sich im Abstimmungsprozess. Einige gesetzliche Vorhaben werden zudem in der kommenden Legislaturperiode weiter diskutiert werden.

Für Unternehmen ist ein klarer Überblick über alle relevanten Vorgaben essentiell, um eine effektive sowie angemessene Compliance zu ermöglichen. Sämtliche lieferkettenbezogenen Vorschriften sollten – ggf. produktbezogen – im Blick behalten werden.

Unser Green Trade Team besteht aus Anwältinnen und Anwälten mit spezifischer Expertise im Bereich Handel, Lieferketten, Circular Economy, Menschen- und Arbeitsrechten sowie Biodiversität, insbesondere Entwaldung. Wir begreifen die konkreten Vorgaben basierend auf dem Green Deal ganzheitlich und haben stets die relevanten Themen im Blick.

Wir verfolgen aktiv alle Phasen der Gesetzgebungsprozesse in Berlin und Brüssel und bieten strategische Beratung insbesondere in Konsultationsphasen an. Neben strategischer Beratung unterstützen wir insbesondere durch ESG-Monitoring, im Rahmen dessen wir Sie in maßgeschneidert regelmäßig informieren.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung in unserer Kanzlei im Bereich der außenwirtschaftlichen Compliance, in der Vertretung in behördlichen und in gerichtlichen Verfahren sowie in der Beratung zur Lieferkettenkommunikation bieten wir Unterstützung in allen Bereichen der Implementierung und Durchsetzung von Verordnungen und Gesetzen mit Lieferkettenbezug.

Pflichtfeld *

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitshemen in Ihren Lieferketten. LkSG und Nachhaltigkeits­richtlinie (CSDDD), Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) oder CBAM