HR Talks – werden Sie Teil unserer Community!

Zoom-Meeting: jeden 3. Donnerstag im Monat

Im September 2024 startet GvW mit den HR Talks ein neues monatliches Format, das sich auf den Austausch zu brisanten HR-Themen an der Schnittstelle des Arbeitsrechts zu anderen Rechtsgebieten wie Datenschutz, Strafrecht, IP und Geheimnisschutz spezialisiert.

Jeden dritten Donnerstag im Monat laden Andreas Kössel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und seine Kollegen, gemeinsam mit Experten aus Rechtsgebieten wie Datenschutz, Strafrecht, IP und Geheimnisschutz zu einem digitalen Lunch ein. Die erfolgreiche Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten erfordert auch fundierte Expertise in vorgenannten Rechtsgebieten – und genau diesem Anspruch tragen die HR Talks Rechnung.

Behandelt werden praxisrelevante Themen wie "Arbeitsverträge optimal gestalten mit Fokus auf IP und Geheimnisschutzrecht", "Haftungsfalle Scheinselbstständigkeit", "Datenschutz am Arbeitsplatz" und "arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)“. Neben der Wissensvermittlung bietet dieses Format der HR-Community die Möglichkeit, in einer entspannten Atmosphäre über aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und sich zu wertvollen Best Practices auszutauschen.

Die nächsten Talks:

Geheimnisschutz und IP im Arbeitsverhältnis

In ihrem ersten HR Talk widmen sich Andreas Kössel, Dr. Sophie Holdschik und Dr. Gabriel Wittmann der Praxis des Geheimnisschutzes und IP im Arbeitsverhältnis. Die Vortragenden stehen für Fragen im Meeting gerne zur Verfügung.

Haftungsfalle Scheinselbst­ständigkeit

Andreas Kössel, Sarah Neuhaus und Stefan Glock widmen sich in dieser Veranstaltung der Praxis der Haftungsfalle Scheinselbständigkeit.

Datenschutz am Arbeitsplatz - Zugriff und Kontrolle von E-Mails

Im unserem dritten HR Talk sprechen Andreas Kössel und Dr. Michael Herold über die Praxis von Zugriff und Kontrolle von E-Mails.

Krankheit im Arbeitsverhältnis

Andreas Kössel und Dr. Sophie Holdschik beschäftigen sich mit dem Thema Krank im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.

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