GvW Veranstaltung
GvW Afterwork - Bauinsolvenz
Wenn der Generalunternehmer Insolvenz anmeldet, darf der Auftraggeber einen Bauvertrag kündigen und den Auftrag anderweitig vergeben. Das haben das Landgericht Wiesbaden und das Oberlandesgericht Celle jüngst entschieden und damit bundesweit für viel Aufsehen gesorgt. Denn: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte erst vor kurzem bei einem Energieliefervertrag geurteilt, dass sich der Vertragspartner nach Insolvenzantrag des Schuldners nicht vom Vertrag lösen kann. Eine solche Lösungsklausel sei unwirksam und verstoße gegen §§ 119, 103 InsO.
Die Urteile zeigen wieder einmal, dass bei der Insolvenz am Bau zahlreiche Sonderregeln bestehen, die es bei der Insolvenz und Krise Ihres Vertragspartners zu beachten gilt. Auch zu der Frage, was getan werden kann, wenn der Generalunternehmer offensichtlich in Schwierigkeiten steckt und die Subunternehmer nicht mehr bereit sind, ohne Direktzahlungen weiterzuarbeiten, hat der BGH im Juli beantwortet. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Direktzahlungen nicht vom späteren Insolvenzverwalter des GU angefochten werden.
Wir laden Sie daher herzlich zu unserer GvW Afterwork-Veranstaltung ein, bei der Rechtsanwalt Dr. Lorenz Czajka und Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ansgar Hain Ihnen auch vorstellen möchten, wie Sie sich im Falle der Zahlungsunfähigkeit Ihres Vertragspartners effektiv schützen können.
Wir würden uns freuen Sie begrüßen zu dürfen. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite.
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