Handelsembargos (insb. Russland-VO)

Derzeit bestehen zahlreiche Waffen- oder Teilembargos auf EU-Ebene, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden und die Freiheit im Außenhandelsverkehr gegenüber bestimmten Ländern beschränken. Restriktive Maßnahmen können sich auch gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen richten und werden beispielsweise zur Bekämpfung von Terrorismus verhängt. Die konkreten Personen oder Organisationen, gegen die sich die Maßnahmen richten, sind in Anhängen der entsprechenden EU-Rechtsakten aufgeführt (sog. Namenslisten). Einen Überblick über länderbezogene Embargomaßnahmen auf EU-Ebene gibt die EU Sanctions Map.

Die dynamischsten Entwicklungen betreffen derzeit die restriktiven Maßnahmen gegen Russland. Als Antwort auf den russischen Angriff gegen die Ukraine hat die EU umfangreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland im Februar 2022 in Form des Ersten Sanktionspakets beschlossen. Im Verlauf des russischen Angriffs wurden insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 mit güter- und dienstleistungsbezogenen Beschränkungen gegenüber Russland sowie die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angepasst, die Beschränkungen gegenüber den in ihrem Anhang I gelisteten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen niederlegt.

Die Sanktionen gegen Russland sind im Laufe des russischen Angriffs immer wieder verschärft worden. Am 18. Dezember 2023 hat die EU beispielsweise ihr 12. Sanktionspaket gegen Russland bekanntgegeben, das am 19. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Ein zentraler Punkt ist dabei die Bekämpfung der Umgehung bereits bestehender Sanktionen. Ein Mittel dafür stellt die neu eingeführte Verpflichtung von Wirtschaftsbeteiligten dar, ihren außerhalb der EU ansässigen Vertragspartnern den Weiterverkauf bzw. Die Wiederausfuhr bestimmter besonders sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen (sog. “No Russia-Clause"). Daneben wurden die Güterlisten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 hinsichtlich “Advanced Technologies”- oder anderen Industriegütern erweitert und bereits geltende Dienstleistungsverbote verschärft (s. unter «“I”- Internationaler Handel mit Rohdiamanten»).

Im Februar 2024 folgte das 13. Sanktionspaket gegen Russland, dass die personen- und güterbezogenen Beschränkungen ausweitet und die Liste der Unternehmen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands und zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, erweitert.