Ökodesign-Verordnung

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ESPR) bildet einen wesentlichen Bestandteil des europäischen Green Deals hinsichtlich der wirtschaftlichen Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft (Circular Economy). Die ESPR findet mit wenigen Ausnahmen auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von allen Produkten Anwendung. Ausgenommen sind insbesondere Lebens-, Futter- und Arzneimittel, sowie Tiere, Pflanzen, Fahrzeuge und Produkte, die strategischen oder Verteidigungsnutzen erfüllen.

Die ESPR ist eine Rahmenverordnung, auf Basis derer produktspezifische Ökodesign-Voraussetzungen durch die Europäische Kommission festgelegt werden, die in einem digitalen Produktpass dokumentiert werden und übertragbar sein müssen. Die ersten ESPR-Voraussetzungen für bestimmte Produktkategorien, prioritär Textilien, Stahl und Möbel, werden Anfang 2026 veröffentlicht. Sie werden dann voraussichtlich ab 2027 gelten.

Die ESPR enthält darüber hinaus Wegwerfverbote für Kleidung und Kleidungszubehör sowie Schuhe und verpflichtet Unternehmen, Produkte nachhaltig zu designen. Die entsprechenden konkreten Regelungen zum Verbot werden voraussichtlich bereits ab Mitte 2025 anwendbar sein.

ESPR: Die Entwicklung


  • 1
    25. April 2024

    EP-Plenarabstimmung über den endgültigen ESPR-Text

  • 2
    Mai 2025

    Endgültige Verabschiedung durch den Rat

  • 3
    Juni 2024

    Veröffentlichung im Amtsblatt

  • 4
    Juni/Juli 2024

    Inkrafttreten

  • mehr anzeigen
  • 5
    Q3 2024

    Einrichtung eines Ökodesign-Forums ; Aufforderung zur Mitgliedschaft

  • 6
    Ende 2024

    Erstes Treffen des Ökodesign-Forums

  • 7
    März 2025

    Verabschiedung des 1. ESPR-Arbeitsplans

  • 8
    Mitte 2025

    Rechtsakte über das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren und Ausnahmen

  • 9
    Ende 2025

    Rechtsakte über DPP Register, Dienstleister, Datenträger, digitale Berechtigungsnachweise

  • 10
    2026

    Annahme der ersten ESPR-Maßnahmen (z.B.Textilien/Stahl)

  • 11
    2027/2028

    Geltung der ersten Produkt-Anforderungen

Folgen für Unternehmen

Unternehmen müssen zum einen ihre Produkte nach den konkreten produktspezifischen Parametern des Ökodesigns konzipieren. Dies umfasst eine Reihe von Anforderungen, insbesondere

  • einfache Reparatur und Wartung
  • recyclingorientierte Gestaltung
  • Indikatoren für Wiederverwendung, Nachrüstung und Wiederaufbereitung aber eben auch Erschwinglichkeit der Ersatzteile
  • Verwendung von gebrauchten Bauteilen und recyceltem Material sowie der Material-, CO2- und Umweltfußabdruck.

Unternehmen müssen die Beschaffenheit der Produkte in einem digitalen Produktpass dokumentieren, der entlang der Lieferkette weitergegeben werden muss. Die Lieferkette wird dabei eher als Lieferkreislauf begriffen, weil auch die Schritte der Wiederverwendung und Aufbereitung umfasst werden.

Kommen Unternehmen den Produktanforderungen nicht nach, dürfen diese weder in Verkehr noch in Betrieb genommen werden. Das Inverkehrbringen umfasst dabei auch die Einfuhr im Sinne der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.

Das Vernichtungsverbot für Kleidung und Schuhe gilt unabhängig davon.

Wie wir unterstützen können

Die Anwältinnen und Anwälte des Green Trade Teams bieten eine fundierte Beratung zur ESPR. Wir verfolgen aktiv alle Phasen des Gesetzgebungsprozesses hinsichtlich der produktspezifischen delegierten Rechtsakte und bieten strategische Beratung in Konsultationsphasen an. Darüber hinaus informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen. Das Beratungsangebot unserer Kanzlei bietet individuelle Compliancelösungen und strategische Beratung, um den spezifischen Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Wir verfügen über spezialisiertes Knowhow insbesondere im Bereich der Circular Economy und der Lieferkettenprozesse. Im Rahmen unserer Beratung berücksichtigen wir nicht nur die EU-weiten Regelungen, sondern auch relevante internationale Standards, dank unserer Kooperation mit Partnerkanzleien weltweit. Aufgrund unserer weiten und Themen übergreifenden Expertise bieten wir ganzheitliche Beratungsansätze, die sämtliche Bereiche des Green Deals, d.h. Emissionen, Ressourcenknappheit, Circular Economy, Biodiversität und Menschenrechte abdeckt (mehr).

Pflichtfeld *

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitshemen in Ihren Lieferketten. LkSG und Nachhaltigkeits­richtlinie (CSDDD), Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) oder CBAM