Menschenrechte

Seit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) werden die Unternehmen zunehmend mehr in den internationalen Menschenrechtsschutz miteinbezogen. Die Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten sollen sicherstellen, dass die eigenen Geschäftspraktiken im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen, um das weltweite Schutzniveau von Grund- und Menschenrechten anzuheben. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und der Implementierung von menschenrechtskonformen Geschäftspraktiken.

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei übernehmen auch gerne die gerichtliche Durchsetzung und Verteidigung von Grund- und Menschenrechten vor nationalen, europäischen und internationalen Gerichten und Ausschüssen.

Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten

Die Basis für den Menschenrechtsschutz in Deutschland bilden die im Grundgesetz garantierten Grundrechte sowie die in internationalen und europäischen Menschenrechtsverträgen (z.B. Europäische Menschenrechtskonvention) festgeschriebenen individuellen Rechte sowie staatlichen Verpflichtungen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Human Rights verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Verteidigung und Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten. Neben der Beratung zu grund- und menschenrechtlichen Fragestellungen, gehört auch die Durchführung von Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bzw. von Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zum Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei.

Menschenrechtsschutz entlang der Lieferketten

Die Auswirkungen des LkSG sowie der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) auf den weltweiten Menschenrechtsschutz durch Unternehmen sind enorm. Die Regelungen etablieren nicht nur unternehmerische Sorgfaltspflichten, sondern steigern auch die Transparenzanforderungen an unternehmerische Aktivitäten. Hinzu treten weitere Verordnungen, die auf die Anhebung des menschenrechtlichen Schutzniveaus abzielen, wie die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien sowie die geplante Verordnung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen nicht nur über eine spezifische völkerrechtliche Expertise, die für das Verständnis von internationalen Menschenrechtsabkommen unerlässlich ist. Sie sind auch mit den Abläufen der zuständigen deutschen und europäischen Behörden bestens vertraut, verfügen über einschlägige Erfahrungen im Zoll- und Außenhandel und verfolgen u.a. aus unserem Brüsseler Büro aus die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne bei der rechtssicheren Umsetzung der menschenrechtlichen unternehmerischen Sorgfaltspflichten.

Faire und menschenwürdige Arbeit

Unsere Anwältinnen und Anwälte helfen Ihnen gerne weiter, wenn es um die Ausgestaltung und Implementierung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen geht. Die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bilden im Zusammenspiel mit den Grundrechten sowie den nationalen und europäischen Arbeitsnormen Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit. Im Fokus stehen hier Themenbereiche wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz, faire Vergütungskonzepte, Strategien zu Diversity, Inklusion und Antidiskriminierung sowie betriebliche Mitbestimmung (siehe auch Fair Work).

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Head of ESG & Sustainability, Rechtsanwältin
ESG-Team bei GvW

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