Mehrparteienverträge (IPA)

Im Kern geht es bei der integrierten Projektabwicklung (IPA) um Teambuilding: Die Bauherrinnen und Bauherren schließen mit mehreren planenden und ausführenden Unternehmen Mehrparteienverträge ab, um komplexe Bauvorhaben zu realisieren. Alle Projektbeteiligten verfolgen auf Grundlage dieses gemeinsamen Vertrages gemeinsame Ziele, die insbesondere in der Einhaltung von Termin- und Budgetvorgaben bestehen können. Gelingt dies, verdienen die Unternehmen gemeinsam einen Bonus; bei Nichterreichen der Ziele wird dagegen ein Malus fällig. Bonus- und Malusschwellen werden vorher definiert und bilden die Risikobereitschaft der Unternehmen ab, sollen andererseits aber sicherstellen, dass auch im Falle eines Misslingens des Projektes jedenfalls die Kosten vergütet werden. Zwischen den Unternehmen wird auf diese Weise eine gemeinsame, auf Kooperation und wechselseitige Unterstützung ausgerichtete Kultur geschaffen, in der nicht wechselseitige Schuldzuweisungen, sondern ausschließlich Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele im Vordergrund stehen („no blame, no shame“).

Die Bauherrinnen und Bauherren profitieren ihrerseits bereits durch die Möglichkeit, mit dieser Vertragsart Unternehmen zur Angebotsabgabe zu motivieren, die sich ansonsten vergleichbar komplexen Projekten nur mit äußerster Vorsicht und nur unter Aufnahme erheblicher Risikopuffer in den Vertragspreis nähern würden. Die intrinsische Motivation der ausführenden Unternehmen zur Zielerreichung trägt zudem maßgeblich zur Einhaltung der Zielkosten und Zieltermine bei.

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei beraten Unternehmen bei der Verhandlung, der Gestaltung und dem Abschluss von Mehrparteienverträgen. Unsere Fachleute im Privaten Baurecht haben große Infrastrukturprojekte im IPA-Modell begleitet, z. B. den Bau der Gleichstromverbindung A-Nord, einer 300 Kilometer langen Erdkabeltrasse der Amprion GmbH. Sie konnten feststellen, dass es auf Grundlage der Mehrparteienverträge gelang, kompetente und leistungsbereite Unternehmen als Auftragnehmende zu gewinnen, mit ihnen ehrgeizige Projektziele zu vereinbaren und eine befriedete Baustelle als elementare Grundlage für weitere gemeinsame Bauprojekte zu schaffen.

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Unser Baurechtsteam

Wir beraten alle am Bau Beteiligten in den verschiedenen Phasen eines Bauprojektes. Die Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte reicht von der strategischen Herangehensweise an ein Bauvorhaben und Vertragsgestaltung über die baubegleitende Beratung bis zur Begleitung der Abnahme, dem Claim-Management und der Nachverfolgung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung.