Kapitalertragssteuer (Capital gain tax – CGT)

Der Verkauf von eingebrachtem Kapital in einem in Vietnam gegründeten Unternehmen löst die Kapitalertragssteuer („CGT“) aus. Der Verkauf von eingebrachtem Kapital unterliegt in Vietnam nicht der Mehrwertsteuer. Die CGT ist in ihrer Natur eine Einkommensteuer, die auf das Einkommen erhoben wird, das ein organisatorischer oder individueller Anteilseigner aus der Übertragung von Kapital in Vietnam erzielt.

Die folgende Übersicht fasst die geltenden CGT Sätze in verschiedenen Szenarien zusammen:

Für individuelle Anteilseigner

            Unternehmensform des Ziels

 

Steueransässiger Status

 Aktiengesellschaften (börsennotiert und nicht)

Unternehmen anderer Rechtsformen

Steueransässig

0.1% auf den Erlös

20% auf den Gewinn

Nicht Steueransässig

0.1% auf den Erlös

0.1% auf den Erlös

Für organisatorische Aktionäre

           Unternehmensform des Ziels

Steueransässiger Status

Börsennotierte Aktiengesellschaften

Unternehmen anderer Rechtsformen

Steueransässig

20% auf den Gewinn

20% auf den Gewinn

Nicht Steueransässig

0.1% auf den Erlös

20% auf den Gewinn

Steuererklärungs- und Zahlungspflichten

Im Allgemeinen ist der Verkäufer, wenn er in Vietnam steuerlich ansässig ist, verpflichtet die CGT direkt bei der vietnamesischen Steuerbehörde zu melden und zu zahlen. Ist der Verkäufer eine Offshore-Gesellschaft und der Käufer in Vietnamsteueransässig, ist der Käufer verpflichtet, die CGT im Namen des Verkäufers einzubehalten und zu erklären.

Wenn sowohl der Verkäufer als auch der Käufer Offshore-Gesellschaften sind, ist das Unternehmen, dessen Kapital übertragen wird, verpflichtet, die CGT im Namen des Verkäufers zu erklären und zu zahlen. Die Nichterklärung und Nichtzahlung der CGT zieht bei zukünftigen Steuerprüfungen Sanktionen gegen das Zielunternehmen nach sich.

Spezielle Einbehaltungs- und Steuererklärungspflichten gelten für Wertpapierunternehmen, Geschäftsbanken, bei denen das Wertpapierverwahrungskonto des Verkäufers geführt wird und für Vermögensverwaltungsgesellschaften.

CGT-Befreiung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (Double Taxation Agreements - DTA)

In bestimmten Fällen kann die CGT in Vietnam aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Vietnam und den jeweiligen Ländern erlassen werden.Es ist wichtig zu beachten, dass die CGT-Befreiung nicht automatisch gewährt wird, sondern ein formeller Antrag erforderlich ist. Die Steuerbehörde wird den Fall prüfen und entweder die CGT-Befreiung im Rahmen des DTA genehmigen oder den Antrag ablehnen.

Es ist entscheidend, sich der Pflichten zur CGT-Erklärung und -Zahlung bewusst zu sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Möglichkeiten zur CGT-Befreiung im Rahmen von DTAs zu nutzen.Ebenso wichtig ist es, die Risiken im Zusammenhang mit der CGT-Berechnung, den Nachweisdokumenten für relevante geltend gemachte Abzüge und dem Übertragungspreis zu kennen.

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