Einkommensteuer (Personal Income Tax - PIT)

Die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz hängen vom Steueransässigkeitsstatus der Person, der Einkommensart und der Einkommensquelle ab.

Steueransässigkeitsstatus

Als steuerlich ansässig gelten Personen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Anwesenheit in Vietnam für 183 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr oder in 12 aufeinanderfolgende Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Anwesenheit in Vietnam;
  • Einen gewöhnlichen Wohnsitz in Vietnam haben, entweder durch eine registrierte Adresse des ständigen Wohnsitzes oder durch einen Mietvertrag mit einer Gesamtlaufzeit von mindestens 183 Tagen..

Allerdings gilt eine Person auch dann als in Vietnam steuerpflichtig, wenn sie regelmäßig in Vietnam lebt, jedoch weniger als 183 Tage im Steuerjahr im Land verbringt, aber keinen Nachweis über eine Steueransässigkeit in einem anderen Land erbringt. Um die Steueransässigkeit in einem anderen Land nachzuweisen, muss eine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Wenn die Person aus einem Land oder Gebiet stammt, das ein Steuerabkommen mit Vietnam abgeschlossen hat und keine Regelung zur Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen hat, muss eine Kopie des Reisepasses vorgelegt werden, um den Aufenthaltszeitraum nachzuweisen.

Als nicht ansässig gelten Personen, die keine der oben genannten Bedingungen erfüllen.

Steueransässige unterliegen der PIT auf ihr weltweites Einkommen, während Nicht-Steueransässige nur auf Einkünfte aus vietnamesischen Quellen besteuert werden.

Steuerpflichtiges Einkommen

Steuerpflichtige Einkünfte umfassen Einkünfte aus Beschäftigung, Geschäftstätigkeit, Investitionen, Kapitalübertragungen, Immobilienverkäufen, Lizenzgebühren und Franchise-Rechten, sowie Schenkungen und Erbschaften.

Steuersätze

Steuerpflichtiges Einkommen

 

Steueransässig

Nicht Steueransässig

Einkommen aus Beschäftigung

 

Progressiver Steuersatz, höchster Satz von 35% auf zu versteuerndes Einkommen über ~36.700 €/Jahr (~3.000 €/Monat)

Einheitlicher Steuersatz von 20%

Einkünfte aus Investitionen

 

5% auf das zu versteuernde Einkommen

Einkünfte aus Kapitalübertragungen

Einkünfte aus Wertpapierübertragungen

 

20% auf den Gewinn

 

0.1% auf den Erlös

0,1% auf den Erlös

Einkünfte aus Immobilienübertragungen

 

2% auf den Transaktionswert

Einkünfte aus Urheberrechten, Franchise

 

5 % auf Einkünfte von mehr als 10 Mio. VND/jeden Vertrag

PIT-Einreichung und Zahlung

Einkünfte aus Beschäftigung:

Für Einkommenszahler: Die PIT wird in der Regel monatlich eingereicht, es sei denn, der Steuerpflichtige erfüllt die Voraussetzungen für eine vierteljährliche VAT-Einreichung, dann kann er sich auch für eine vierteljährliche PIT-Einreichung entscheiden. Sobald die vierteljährliche Einreichungsoption im ersten Quartal ausgewählt wurde, muss diese das ganze Jahr über konsequent beibehalten werden. Einkommenszahler müssen die jährliche PIT-Abrechnung bis zum 31. März des Folgejahres abschließen. Bei Betriebsaufgabe oder Umstrukturierung des Unternehmens ist die endgültige PIT-Erklärung innerhalb von 45 Tagen nach dem Ereignis abzugeben.

Für Einzelpersonen, die ihre PIT direkt bei den Steuerbehörden einreichen: Die PIT wird vierteljährlich eingereicht. Die jährliche PIT-Abrechnung für Einkünfte aus Beschäftigung ist bis zum 30. April des Folgejahres fällig. Da der 30. April sowie der 1. Mai gesetzliche Feiertage in Vietnam sind, wird die Frist auf den nächsten Arbeitstag verschoben.

Einkünfte aus Geschäftstätigkeit

Die Frist für die PIT-Einreichung hängt von der gewählten Erklärungsmethode des Steuerpflichtigen ab:

  • Credit Method:
  • Monatliche Erklärung: bis zum 20. Tag des folgenden Monats.
  • Vierteljährliche Erklärung: bis zum letzten Tag des ersten Monats des folgenden Quartals.
  • Ad hoc Method: innerhalb von 10 Tagen nach dem Entstehen der Steuerpflicht.
  • Deemed method: spätestens am 15. Dezember des Vorjahres. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen für pauschalbesteuerte Haushalte, die von den Steuerbehörden ausgestellte Rechnungen verwenden und Einzelhandelsumsätze auf Grundlage einzelner Vorgänge tätigen, endet spätestens am 10. Tag nach dem Entstehen der Einnahmen, für die die Rechnungen ausgestellt werden müssen.

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