Bauinsolvenzrecht
Das Bauinsolvenzrecht beinhaltet besondere Vorschriften für Krisen und Insolvenzen in der Bauwirtschaft. Zu unserer Kernkompetenz zählt die Beratung von Gläubigerinnen und Gläubigern bei Krise und Insolvenz der Vertragspartei. Ein Forderungsausfall z.B. für die vorleistungspflichtige Auftragnehmerin bei Insolvenz der Auftraggeberin kann für das Unternehmen existenzgefährdend sein. Wir beraten Sie dabei, wie sie sich vor solchen Risiken schützen können.
Außerdem begleiten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltungen im Rahmen von Insolvenzanfechtungen. Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter können unter bestimmten Voraussetzungen die geleisteten Zahlungen viele Jahre später noch rückgängig machen und zurückfordern. Wir unterstützen Sie dabei, diese Rückforderungsansprüche erfolgreich abzuwehren.
Neben dieser Beratung im Bauinsolvenzrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Krisenberatung. Wir verfolgen dabei das Ziel, dass das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann. Dabei profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer GvW Insolvenzverwaltung in der Sanierungsberatung von Bauunternehmen in der Krise.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Betriebsfortführungen in der Insolvenz
Übertragene Sanierungen in Insolvenzverfahren
Insolvenzpläne
Eigenverwaltungen
Verhandlungen mit Kreditinstituten, Gläubigerinnen und Gläubigern, Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
Beratung von Geschäftsführungen und Vorständen in der Unternehmenskrise mit dem Ziel der Haftungsvermeidung
Beratung im Umgang mit Unternehmen in der Insolvenz bzw. in der Krise
Abwehr von Insolvenzanfechtungen
Abwehr von Haftungsansprüchen
Insolvenzspezifische Prozessführung