Bauarbeitsrecht

Im Bauarbeitsrecht sind die Haftungstatbestände aus dem Sozialgesetzbuch, dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) von hoher Relevanz für Sie.

Nach den sozialrechtlichen Vorschriften (§ 28 e SGB IV und § 150 Abs. 7 SGB VII) haftet der Hauptunternehmer dafür, dass der Nachunternehmer die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeitenden abführt, die auf dem beauftragten Bauvorhaben gearbeitet haben. Hierzu besteht die Möglichkeit, sich als Hauptunternehmer zu exkulpieren. Anders sieht es bei den Haftungstatbeständen nach dem MiLoG und dem AEntG aus. Diese Haftungstatbestände sind verschuldensunabhängig, das Haftungsrisiko kann aber durch geeignete vorbeugende Maßnahmen erheblich verringert werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Zugleich zählt das Problem der Scheinselbstständigkeit auf der Baustelle zu den Dauerbrennern der Ermittlungsbehörden. Den Verantwortlichen wird dabei vorgeworfen, die Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben. War der Subunternehmer tatsächlich nicht selbstständig tätig, sondern als Arbeitnehmer beschäftigt, drohen erhebliche strafrechtliche, zivilrechtliche aber auch steuerrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen des Hauptunternehmers. Wir beraten Sie dabei, das Problem der Scheinselbstständigkeit in den Griff zu bekommen. Ein Dauerbrenner am Bau ist weiterhin die illegale Arbeitnehmerüberlassung – mit neuen Herausforderungen in arbeitsrechtlicher und beitragsrechtlicher Hinsicht. All das mündet meistens auch in das Baustrafrecht mit Strafverfolgung, Bußgeldern, Unternehmensbußen und Vergabesperren.

Selbstverständlich begleiten wir Sie durch unsere Arbeitsrechts-Team an den GvW-Standorten in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München auch zu allen nicht-bauspezifischen, arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die in Ihrem Unternehmen auftreten.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Haftung für Lohnforderungen, Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Insolvenzgeldumlage des Subunternehmers


Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)


Auftraggeberhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)


Strategien zur Haftungsvermeidung und zur Haftungsreduzierung


Beratung zur Scheinselbständigkeit


Laufende arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen der Baubranche


Tarifrechtliche Gutachten und Geltungsbereichsstreitigkeiten zum Sozialkassenrecht


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