Green Trade Update 01/2024


++ Eckpunkte der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie und Auswirkungen auf das deutsche LkSG
++ EU Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten kommt
++ Verordnungsentwurf zu Verpackungen und Verpackungsabfälle
++ Critical Raw Materials Act (CRMA)
++ Gesetz zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD)
 

 

Eckpunkte der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie und Auswirkungen auf das deutsche LkSG

Am 15. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, oder abgekürzt: CSDDD) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigt.

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Verordnungsentwurf zu Verpackungen und Verpackungsabfälle

Am 15. März 2024 hat der Rat für den Verordnungsentwurf zu Verpackungen und Verpackungsabfälle gestimmt. Von der endgültigen Bestätigung durch das Parlament ist auszugehen. Auch Deutschland hat für die Verordnung im Rat gestimmt. Die EU-Verpackungsverordnung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Verpackungen zu erhöhen und die Menge an Verpackungsabfällen in der EU zu reduzieren. Die Verordnung enthält eine Reihe von Abfallvermeidungszielen für Verpackungsmaterialien, wobei bis 2030 eine Reduzierung um 5 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2018, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent erreicht werden soll, wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen.

 


Critical Raw Materials Act (CRMA)

Am 18. März 2024 hat der Rat den sogenannten Critical Raw Materials Act (CRMA) angenommen. Die Annahme durch das Parlament gilt als sicher. Der CRMA teilt Rohstoffe in kritische und strategische auf und legt Richterwerte für deren Gewinnung und Beschaffung fest. 10 % der Rohstoffe sollen vor Ort gewonnen, 40 % in der EU verarbeitet und 25 % aus recycelten Materialien hergestellt werden. Recycling- und Verarbeitungsprojekte erhalten Förderungen. Für große Unternehmen, insbesondere im Bereich der Energiegewinnung und Batterieherstellung, ist der CRMA besonders relevant, da diese ein Risikomanagement hinsichtlich der Resilienz der eigenen Lieferketten aufbauen müssen.

 


Gesetz zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD)

Das Bundesjustizministerium hat das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) in die Ressortabstimmung gegeben. Die CSRD ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Insbesondere sieht der Referentenentwurf Änderungen des LkSG vor. Die Berichtspflicht des LkSG soll für Unternehmen, die bereits nach der CSRD berichtspflichtig sind, entfallen. Auch ein optionaler Nachhaltigkeitsbericht anstelle des LkSG-Jahresbericht soll möglich sein.    

 


 

EU Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten voraussichtlich ab Mitte 2027 gültig

Nur zwei Tage vor der Verabschiedung der CSDDD im Rat hat dieser auch die Verordnung über ein Importverbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation, oder abgekürzt: FLR) angenommen.

Von A wie Anwendungsbereich bis Z wie Zwangsarbeit.

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