Oktober 2024 Blog

Wasserstoff-Produktion wird erleichtert

Das Verfahren der für den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur wichtigen Novelle der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) steht kurz vor dem Abschluss. Es haben am 24. Juli 2024 das Bundeskabinett und am 18. Oktober 2024 der Bundesrat deutliche Erleichterungen bei der Genehmigung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff beschlossen.

Danach sollen kleine Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von weniger als 50 Tonnen Wasserstoff je Tag von der der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Der Verordnungsgeber gibt an, dass damit ein Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten geleistet wird. Einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in Kraft treten.

Hintergrund für die Änderung der 4. BImSchV ist die Novellierung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) (L_202401785DE.000101.fmx.xml (europa.eu)). Sie ist am 15. Juli 2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen (berichtet in Ausgabe 08/2024). Nach der europäischen Industrieemissionsrichtlinie werden Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen pro Tag von der Genehmigungspflicht nach der IED ausgenommen. Dies wird durch eine entsprechende Schwellenwertregelung im Anhang 1 der Richtlinie geregelt. Erst ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag unterfallen Elektrolyseure von nun an der IED und damit einem förmlichen Genehmigungsverfahren.

Henriette Breitkopf
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
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