Erster Regulierungsrahmen für Wasserstoff verabschiedet
Bisher unterfielen reine Wasserstoffleitungen oder -netze, soweit es sie in Deutschland bereits gibt, keiner gesonderten Regulierung. Wasserstoff war vom Energiebegriff des EnWG nicht umfasst, so dass bislang die rechtlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) keine Anwendung fanden. Nun ist im Rahmen einer umfassenden EnWG-Novelle erstmalig Wasserstoff als Energieträger in den Anwendungsbereich des EnWG aufgenommen und ein rechtlicher Rahmen geschaffen worden.
Regelung in letzter Minute
Gerade noch vor der Sommerpause hat der Bundestag am 24. Juni 2021 nun doch noch die Novellierung des EnWG verabschiedet. Damit ist Wasserstoff nunmehr als neuer selbständiger Energieträger neben Elektrizität und Gas in den Anwendungsbereich des EnWG aufgenommen worden. Die leitungsgebundene Versorgung mit Wasserstoff wird Energieversorgung im Sinne des EnWG. Das Gesetz enthält eine Reihe von Vorschriften zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze in Deutschland und setzt damit endlich einen rechtlichen Rahmen. Das Gesetzgebungsvorhaben schafft auf diese Weise erste Grundlagen für einen zügigen Einstieg in eine Wasserstoffinfrastruktur.
Die Neuerungen sehen nicht nur eine Reihe an Regelungen unter anderem zu der Regulierung reiner Wasserstoffnetze vor, sondern auch zur Umrüstung von Erdgasleitungen zu Wasserstoffleitungen. In diesem Zusammenhang sieht die Novelle etwa genehmigungsrechtliche Erleichterungen bei Umrüstungen bestehender Erdgasleitungen auf die Nutzung mit Wasserstoff vor.
Ergebnis zäher Verhandlungen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stammt bereits aus dem Februar dieses Jahres und die beteiligten Akteure hatten auf eine zügige Verabschiedung gehofft. Nach einem zeitnahen Inkrafttreten der neuen Regelungen sah es dann allerdings nicht aus. Stattdessen nahm seit Vorliegen des Gesetzentwurfs die Debatte über den Regulierungsrahmen von Wasserstoffnetzen weiter an Fahrt auf. Besonders intensiv wurde dabei die Frage diskutiert, ob es sinnvoll ist, dass Wasserstoff- und Gasnetze (zunächst) getrennt reguliert werden.
Anfang Juni sollte sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages mit der EnWG Novelle befassen. Das Thema wurde allerdings kurzfristig von der Agenda gestrichen. Nun ist die Novellierung noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause und damit noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden.
Bewertung und Fazit
Angesichts der Bereitschaft zahlreicher Akteure zu Investitionen in Erzeugungs- und Verteilungsinfrastruktur war die Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wasserstoff und die Verabschiedung des Gesetzesvorhabens noch vor der Sommerpause dringend erforderlich. Eine weitere Verschiebung in die nächste Legislaturperiode wäre ein erheblicher Dämpfer für den Wasserstoffstandort Deutschland gewesen. Deshalb ist die nun auf den letzten Metern noch gelungene Verabschiedung der Novelle – ungeachtet der Kritik an der getrennten Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen – durchaus zu begrüßen. Es ist nunmehr zumindest ein erster regulatorischer Rahmen auf den Weg gebracht. Für die beteiligten Akteure wird es umso wichtiger sein, sich nun unverzüglich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und etwaige verbleibende offene Rechtsfragen abzuklären. Ob die Novellierung den erhofften Impuls für die Wasserstoffwirtschaft setzt, wird abzuwarten sein.
Dr. Dietrich Drömann, Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann, Fachanwalt für Vergaberecht
Corinna Lindau, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Stefanie Raissa Ramsauer, Rechtsanwältin
alle Hamburg
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