Das General Department of Taxation erlässt Leitlinien zur Umsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und temporären Ausreiseverboten für Steuerschuldner
Daten des General Department of Taxation (GDT) zeigen, dass sich Zahl der temporären Ausreiseverbote aufgrund von Steuerschulden in diesem Jahr fast verdreifacht hat, mit über 6.500 Fällen im Vergleich zu 2.400 im Vorjahr. Vorübergehende Ausreiseverbote werden von den vietnamesischen Steuerbehörden als wirksame Maßnahme zur Eintreibung von Steuerschulden eingesetzt. Um einen spezifischeren Ansatz für die Verwaltung und Eintreibung von Steuerschulden zu bieten, hat das GDT kürzlich das offizielle Schreiben 4216/TCT-QLN vom 23. September 2024 herausgegeben.
Die Steuerbehörden werden eine gestufte Vorgehensweise bei offenen Steuerschulden etablieren. Das Prüfungsamt überwacht und fördert die Zahlung von Schulden, die seid weniger als 30 Tage fällig sind. Zwischen 30 und 60 Tagen werden formelle elektronische Steuerschuldenmitteilungen versendet. Zwischen 60 und 90 Tagen halten die Steuerbeamten regelmäßigen Kontakt zu den Schuldnern und warnen vor bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahmen. Sobald Schulden 90 Tage überschreiten, beginnen Vollstreckungsmaßnahmen. Dieses gestufte System zielt darauf ab, frühzeitige Zahlungen zu fördern und die Konsequenzen einer anhaltenden Verschuldung klar zu kommunizieren.
Die Direktive fordert unverzügliche Maßnahmen bei Schulden, die über 90 Tage fällig sind, einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung. Steuerbehörden können mehrere Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig anwenden. Zu den wichtigsten Strategien gehört die Umsetzung von temporären Ausreiseverboten für säumige Steuerzahler, insbesondere für diejenigen, die nicht mehr an ihrer registrierten Adresse auffindbar sind. Dabei findet eine regelmäßige Überprüfung der Dauer der Ausreiseverbote statt. Die Mitteilungen über Ausreiseverbote werden über das zentrale Steuerverwaltungssystem ausgegeben und sind auf der Website der Steuerbehörde sowie über die Anwendungen etax und etaxmobile zugänglich.
Der stellvertretende Generaldirektor der GDT hat betont, dass Vollstreckungsmaßnahmen auf alle qualifizierten Schulden angewendet werden, unabhängig von ihrer Höhe. Er hat jedoch versichert, dass die Behörden ihre Maßnahmen an die jeweiligen Einzelfälle anpassen und sich dabei auf hochriskante Szenarien konzentrieren, um die Interessen des Staatshaushalts zu schützen.
Parallel dazu arbeitet das Finanzministerium an Entwürfen zur Änderung von sieben Gesetzen, darunter dem Steuerverwaltungsgesetz (Tax Administration Law). Der Vorschlag würde die Steuervollstreckung auf Einzelpersonen und Inhaber von kleinen Familienunternehmen sowie auf die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen und Genossenschaften ausdehnen.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zusammen mit den bestehenden Vollstreckungsmaßnahmen deuten auf einen robusteren und umfassenderen steuerlichen Verwaltungsrahmen für die Zukunft hin. Steuerpflichtige aus allen Bereichen wird geraten, sich über diese Entwicklungen informiert zu halten und ihre Steuerpflichten rechtzeitig zu erfüllen, um mögliche Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.