Infrastruktur und Öffentlicher Sektor
Der öffentliche Sektor ist Garant von Daseinsvorsorge und lebenswichtiger Infrastruktur. Er ist zugleich Motor der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Aktuell muss der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben werden, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen und dem Klimawandel entgegenzutreten. Aber auch die Bereiche Mobilität und Digitalisierung sind einem grundlegenden Wandel unterworfen.
Im Zuge der Energiewende ist die öffentliche Hand gefordert, komplexe Infrastrukturprojekte in kurzer Zeit zu realisieren. Für eine erfolgreiche Begleitung dieser Transformationsvorhaben unterstützen wir mit umfassender öffentlich-rechtlicher Expertise sowie einer ganzheitlichen Beratung über die relevanten Rechtsdisziplinen hinweg.
Im Verkehrssektor berät unsere Kanzlei verkehrsträgerübergreifend. Bei großen Verkehrsinfrastrukturprojekten beraten wir zum Umwelt- und Planungsrecht, zum Beihilfe- und Haushaltsrecht, zum Vergaberecht, zum privaten Baurecht sowie zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Im Bereich des Verkehrsträgers Straße verfügen wir über umfassende Expertise in der Beratung zu regulatorischen Themen und speziell zur Refinanzierung von Betreibermodellen (A- und F-Modelle). Im Bereich Schiene (ÖPNV/SPNV) beraten wir vor allem in regulierungs- und vergaberechtlicher Hinsicht.
Die Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft stellt den öffentlichen Sektor ebenfalls vor Herausforderungen. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Wir begleiten Verwaltungsdigitalisierungsprojekte erfolgreich und lösungsorientiert mit unseren gebündelten Kompetenzen in IT- und Datenschutzrecht, Verwaltungs- und Vergaberecht.
Darüber hinaus beraten wir Bundes- und Landesministerien regelmäßig auch projektunabhängig bei Änderung von Regulierungsvorgaben und unterstützen bei Erstellung neuer Rechtsrahmen, indem wir an der Erstellung von Gesetzentwürfen mitwirken oder Gesetzesvorhaben verfassungs- und europarechtlich prüfen. Nicht zuletzt auch aus dieser Begleitung von Gesetzesvorhaben sind wir mit den regulatorischen Anforderungen des öffentlichen Sektors bestens vertraut.
GvW wird im Bereich Umweltrecht empfohlen
„Pflegt gute Kontakte zu diversen Behörden“
Kontakt
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Bau- und Infrastrukturprojekte
- Begleitung in Planfeststellungsverfahren
- Beratung in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren
- Begleitung von Projektentwicklungen im Energiesektor
- Beratung in immissionsschutzrechtlichen Verfahren
- Immobilien- und Baurechtliche Beratung
- Vergabe- und beihilferechtliche Compliance
- Digitalisierung / E-Government
- IT-Recht (insb. EVB-IT)
- Datenschutzkonforme Ausgestaltung
- Onlinezugangsgesetz
- Registermodernisierungsgesetz
- Beratung zu verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragen
- Strukturierung des Beschaffungsprozesses / Durchführung Vergabeverfahren
- Public Private Partnership (PPP)
- Entwicklung und Begutachtung von Organisations-und Finanzierungsmodellen
- Begleitung von Vergabeverfahren
- Vertragsrechtliche Beratung unter Berücksichtigung der Finanzierungsstruktur
- Steuerrechtliche Begleitung
- Wirtschafts-, gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung
- Umsetzung des Projekts in allen Lebenszyklen
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
Personal- und Sachkosten, die für Streckenkontrollen an den von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Bundesfernstraßen anfallen, sind Zweckausgaben i.S. des Art. 104a Abs. 2 GG. Diese Zweckausgaben hat der Bund zu tragen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig auf die Klage des Landes Hessen (BVerwG 9 A 13.21). Der Bund hat damit keinen Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 16 743 696,75 Euro gegen das Land Hessen.
Die Düsseldorfer Rheinbahn AG (Rheinbahn) und die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) planen – wie in der Presse berichtet wird – die gemeinsame Anschaffung von mindestens 60 Stadtbahnen
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen den Ausbau des Hamburger Flughafens abgewiesen (Urt. v. 3. 6. 2020 – 1 E 1/19.P). Insoweit hat der Planfeststellungsbeschluss von 1998 für einen bedarfsgerechten Ausbau des Flughafens weiter Bestand. GvW-Partner Prof. Dr. Ulrich Hösch hat den Flughafen Hamburg als Beigeladenen erfolgreich vertreten.
Business Improvement Districts - So werten Grundeigentümer ihr Quartier auf
In Business Improvement Districts (BID) schließen sich Grundeigentümer eines Quartiers zusammen, um gemeinsam mit der Kommune etwa ihren Einzelhandelsstandort durch bauliche aber auch durch Service- oder Marketingleistungen aufzuwerten. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Vorreiterin in Sachen BIDs.
Zur Beschleunigung des Projekts der Errichtung einer 380-kV Freileitung zwischen Güstrow – Parchim Süd auf einer Länge von etwa 53 km hat die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, die Kanzlei GvW Graf von Westphalen im Rahmen einer Ausschreibung als Projektmanager gem. § 43g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit der rechtlichen Unterstützung im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens beauftragt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Bay StMUK), hat nach Durchführung des sehr komplexen EU-weiten Vergabeverfahrens „Videokonferenzwerkzeug (ViKo 2021)“ im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule dem Unternehmen Auctores GmbH mit seinem Videokonferenztool „Visavid“ den Zuschlag erteilt.