GvW Graf von Westphalen berät Investoren beim Erwerb der Burger King GmbH
Die Yi-Ko Holding GmbH hat die 100%-ige Tochtergesellschaft Burger King GmbH mit Sitz in München sowie 91 firmeneigene BURGER KING® Restaurants von der BURGER KING® Gruppe erworben. Anteilseigner der Yi-Ko Holding GmbH sind zu gleichen Teilen die Investoren Ergün Yildiz und Alexander Kolobov, der bei dieser Transaktion von GvW Graf von Westphalen beraten wurde. Bestandteil der Transaktion ist die Verpflichtung der beiden Investoren, in den nächsten eineinhalb Jahren 57 Restaurants der Fastfood-Kette zu modernisieren und in den nächsten fünf Jahren eine erhebliche Anzahl neuer BURGER KING® Restaurants in Deutschland zu eröffnen.
Die Yi-Ko Holding GmbH mit Sitz in Stade wurde von den beiden Investoren Ergün Yildiz und Alexander Kolobov eigens zum Erwerb der Burger King GmbH gegründet. Die beiden Investoren sind bereits Franchisenehmer von BURGER KING® und haben langjährige Erfahrung im Gastronomiegeschäft. So war Alexander Kolobov die treibende Kraft für die spektakuläre Expansion von BURGER KING® in den letzten drei Jahren in Russland. Ergün Yildiz ist bereits seit über zehn Jahren erfolgreich als Franchisenehmer von BURGER KING® in Deutschland tätig.
BURGER KING® ist mit mehr als 13.000 Restaurants in 88 Ländern und täglich mehr als 11 Millionen Gästen die zweitgrößte Fastfood-Kette der Welt. In Deutschland arbeitet BURGER KING® mit rund 170 Franchise-Partnern zusammen, von denen 75 % Familienunternehmen sind.
Unter der Federführung des Hamburger Partners Dr. Dominik Ziegenhahn wurde Alexander Kolobov von einem Team aus Anwälten der US-Kanzlei Chadbourne & Parke (Moskau) sowie von GvW Graf von Westphalen (Hamburg und Frankfurt) beraten. Ergün Yildiz wurde von Dr. Dieter Stummel (Köln) beraten, der bis zum Jahre 2006 als Leiter der Rechtsabteilung für Zentraleuropa für Burger King tätig war.
Chadbourne & Parke: Konstantin Konstantinov und Jeff Browne (beide Corporate/M&A, Moskau).
GvW: Dr. Dominik Ziegenhahn (Federführung), Dr. Ritesh Rajani, LL.M. (beide Corporate/ M&A, Hamburg), Dr. Frank Tschesche, LL.M. (Steuerrecht, Frankfurt), Christian Esch, LL.M. (Immobilienrecht, Hamburg) und Dr. Malte Evers (Arbeitsrecht, Hamburg).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.